Erschließung
Für Neubaugebiete muss im Rahmen der Erschließung eine ordnungsgemäße Entwässerung sichergestellt werden. Deshalb werden die entwässerungstechnischen Belange bereits bei der Aufstellung des Bebauungsplanes berücksichtigt. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die landesrechtliche Vorgabe einer ortsnahen Regenwasserbeseitigung gelegt.
Soweit die Stadt das jeweilige Baugebiet selbst erschließt, übernehmen wir auch die Planung, Ausschreibung und Überwachung des Baus der erforderlichen Entwässerungsanlagen.
Werden die Anlagen durch einen Erschließungsträger erstellt und anschließend der Stadt übergeben, achten wir auf eine qualitätsgerechte Planung und Ausführung im Sinne des Stadtbetriebes Entwässerung.
Ansprechpartner: Herr Basener
